Regional kann eine Erhöhung des Wohngeldes für Leistungsempfänger ausbleiben, obwohl die Berechnung anders aufgestellt wird und sich die Bezüge erhöht haben. Entscheidend dafür ist die Aufstellung des Mietspiegels.
Aufgrund der gestiegenen Nebenkosten, die in den letzten Jahren zu verzeichnen waren, wurden seit Beginn dieses Jahres die Beihilfen zum Wohngeld erhöht. Profitieren können diejenigen, die ein zu geringes Einkommen erwirtschaften und von diesem allein ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Anteilig kann die Erhöhung für die Deckung der Miete und der Nebenkosten eingesetzt werden, was in manchen Fällen dazu führt, dass das Arbeitslosengeld wegfallen kann.
Die Berechnung für die Wohngeld-Erhöhung wird neben der Änderung der Beträge an sich auch anders aufgestellt. Bisher wurde lediglich anhand der Kaltmiete der anteilige Bedarf an Wohngeld ermittelt. Die zunehmende Steigerung der Kosten, insbesondere der Heizkosten, kann als grundlegend für diese Erhöhung angesehen werden. Im Vergleich zur Erhöhung der Kaltmieten sind prozentual gesehen die Kosten für Warmwasser und Heizung um einiges mehr gestiegen, weshalb eine neue Berechnung gerechtfertigt werden konnte. Insgesamt fließen in die Aufstellung vom Wohngeld zusätzlich zur Kaltmiete auch die Anzahl der Familienmitglieder sowie das Einkommen mit ein. Aus diesen Angaben lässt sich ableiten, wer überhaupt einen Anspruch auf Wohngeld hat. Bund und Länder treten für diese zusätzlichen Kosten ein. Um generell Wohngeld beziehen zu können, muss zwingend ein Antrag gestellt werden. Dieser ist bei der örtlichen Wohngeldbehörde oder den zuständigen Verwaltungen von Stadt oder Gemeinde zu stellen. Eine ausführliche Beratung können die dortigen Mitarbeiter geben.
Entscheidend für die Gewährung eines erhöhten Wohngeldes ist aber die Region oder auch das Bundesland, in dem der Empfänger wohnt. In den Gegenden, in denen keine Anhebung des Mietspiegels vorgenommen worden ist, bleibt die Erhöhung dementsprechend aus. Nur dort, wo auch die zusätzlichen Kosten anerkannt werden, kann das Wohngeld anders berechnet werden. Dies wirkt sich besonders in Regionen, deren Einwohnerzahl im unteren Bereich liegt, negativ für die Leistungsempfänger aus. Obwohl auch bei diesen die Kosten für Heizung und Warmwasser gestiegen sind, wirkt sich die Gesetzesänderung für diese Wohngeldempfänger nicht aus. Eher müssen sie in diesen Fällen mit einer gleichbleibenden Zahlung rechnen.
30. August