Wie kann man Firmennamen und Namen schützen lassen?

Wer seine Produkte auf dem Markt anbietet, möchte auch, dass die Kunden die Produkte und seinen Namen miteinander verbinden. Um dies zu erreichen, kann man sich Namen schützen lassen.

Ein guter Name, aber auch gut gewählte Namen sind unabdingbar für den Geschäftserfolg. Ein Unternehmen steht mit seinem guten Namen für die Produkte, die es verkauft. Umgekehrt stehen die Produkte für den guten Namen des Unternehmens. Namen haben Wiedererkennungswert, gleichviel, ob es sich dabei um den Namen des Herstellers, den Namen eines Produkts oder einer Produktlinie handelt. Mit Namen kann geworben werden. Gut gewählte Namen bleiben den Kunden im Gedächtnis. Ist die Werbung gut, verbindet der Kunde bestimmte Produkteigenschaften mit diesem Namen, wie zum Beispiel Qualität, Preisniveau, hoher Spaßfaktor oder Ausdruck eines bestimmten Lebensstils.

Um zu verhindern, dass Konkurrenten ihre Produkte unter dem gleichen oder einem ähnlichen Namen anbieten dürfen, können sich Unternehmen Namen schützen lassen. Dies geschieht durch Eintragung des Namens als Marke, genauer als Wortmarke, im Markenregister. Die zuständiger Behörde befindet sich mit ihrem Hauptsitz in München. Die Marke wird zehn Jahre lang geschützt, gerechnet ab dem Datum der Antragstellung. Dabei kann die Marke nur für bestimmte Warengruppen beantragt und eingetragen werden und schützt auch nur in diesem Rahmen. Will das Unternehmen die Marke nicht nur in Deutschland nutzen, kann es den Namen auch als EU-Marke oder als Internationale Marke schützen lassen. Nicht eintragungsfähig sind allgemeine Bezeichnungen wie zum Beispiel Computer oder Internet.

Bevor ein Unternehmen einen Namen schützen lassen kann, muss eine Markenrecherche durchgeführt werden, was meist durch darauf spezialisierte Unternehmen erfolgt. Dabei wird ermittelt, ob es bereits eine identische oder ähnliche Marke gibt. Denn der Inhaber einer solchen bereits eingetragenen Marke kann der Eintragung widersprechen oder gegen eine erfolgte Eintragung als älterer Rechteinhaber auch mit einer teuren Abmahnung vorgehen.

Auch gleich klingende Namen, die nur anders geschrieben werden, oder recht ähnlich klingende Namen berechtigen dazu. Allerdings überprüft das deutsche Markenregister bei der Eintragung nicht selbst, ob eine bereits eingetragene Marke existiert.