Riesterrente-Vergleich: Welche Zulagen möglich sind

Wer sich für eine private Altersvorsorge entscheidet, kann auf das Versicherungsmodell der Riester-Rente zurückgreifen. Hierbei sind für die Arbeitnehmer Zulagen vorgesehen, die einen in der Ansparphase unterstützen.

Die Riester-Rente ist ein Teil der privaten Altersvorsorge. Bei der privaten Vorsorge sollen staatliche, zukünftige Zahlungen aus der Rentenkasse ergänzt werden, um den finanziellen Belastungen des Alters besser begegnen zu können. Die Riester-Rente ist ein solches privates Vorsorgekonzept, das sich an pflichtversicherte Arbeitnehmer richtet, die staatliche Zulagen erhalten möchten. Wie hoch die Beiträge zu der Versicherung sind, bemisst sich nach der Höhe des Einkommens des Versicherungsnehmers. Auf diesem Wege soll es allen Arbeitnehmern unabhängig von ihrer finanziellen Situation ermöglicht werden, eine private Altersvorsorge aufzubauen.

Im Riesterrente-Vergleich gibt es einige Eigenschaften der Versicherung, die bei allen Anbietern gleich sind. So handelt es sich immer um eine Rente, die lebenslang gezahlt wird und die bei Tod des Versicherten vom Ehepartner weiterbezogen werden kann. Je nach Angebot kann die Rente aber entweder in gleichbleibenden oder aber in steigenden Beträgen ausgezahlt werden. Falls während der Laufzeit die Anschaffung von Wohneigentum gewünscht wird, kann der Versicherte bis zu 100 Prozent des angesparten Kapitals dazu entnehmen. Außerdem sind Darlehen förderfähig, die ebenfalls zur Anschaffung von Wohneigentum aufgenommen wurden. Falls irgendwann in der Zukunft Arbeitslosengeld bezogen werden muss, wird das Riester-Kapital bei der Anrechnung von Vermögen nicht berücksichtigt. Außerdem ist das Riester-Guthaben in der Ansparphase vor Pfändungen geschützt.

Damit die Altersvorsorgezulagen gezahlt werden können, müssen sie zuvor beantragt werden. Da entsprechende Ansprüche nach vier Jahren verfallen, wird in der Regel ein Dauerauftrag gestellt, der den Versicherer berechtigt, weitere Zulagen zu beantragen, ohne dass dieses zuvor mit dem Versicherungsnehmer abgestimmt werden müsste. Die staatlichen Zulagen können aber auch darin bestehen, dass Sonderausgabenabzüge bei der Einkommensteuer realisiert werden. Dazu wird vom Finanzamt eine sogenannte Günstigerprüfung durchgeführt und für den Versicherungsnehmer festgestellt, welche Regelung für ihn geeigneter ist.