Vielverdiener und Selbstständige können eine private Krankenversicherung abschließen. Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Vertragsmöglichkeiten der diversen Kassen sind immens. Eine Beratung lohnt sich.
Während sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Höhe der Beiträge nach dem Einkommen des Versicherten richtet, bestimmen sich die Beiträge einer privaten Krankenversicherung hauptsächlich nach dem gewünschten Versicherungsumfang. Hier lohnt sich ein detaillierter Vergleich der verschiedenen Angebote. Wer auf eine Behandlung durch den Chefarzt oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus Wert legt, der muss auch höhere monatliche Beiträge in Kauf nehmen. Doch die Beitragshöhe hängt auch von weiteren Faktoren wie dem Geschlecht, dem Alter und dem gesundheitlichen Zustand ab. Männer zahlen einen geringeren Beitrag als Frauen, jüngere Menschen zahlen weniger als Ältere und Gesunde weniger als Kranke.
Besonderen Wert wird bei der Aufnahme in eine private Krankenversicherung auf die Überprüfung des gesundheitlichen Zustandes und etwaiger Vorerkrankungen gelegt. Je nachdem, für welche Kasse man sich entscheidet, können umfangreiche, mehrseitige Fragebögen den Antragssteller erwarten. Wer unter Vorerkrankungen, Krankheitsrisiken oder aktuell unter einer akuten Erkrankung leidet, muss in der Regel einen sogenannten Risikozuschlag bezahlen. In ganz extremen Fällen, wie zum Beispiel bei einer Krebs- oder HIV-Erkrankung, kann die private Krankenversicherung auch die Aufnahme verweigern.
Generell können sich neben Selbstständigen und Freiberuflern auch Arbeitnehmer, deren Jahresgehalt über einer bestimmten Grenze liegt und Beamte privat versichern lassen. Die Ausnahme bilden hierbei freiberufliche Künstler, wie zum Beispiel Schriftsteller oder Musiker und Journalisten. Diese sind über die sogenannte Künstlersozialkasse pflichtversichert. Unter gewissen Umständen können sich Künstler von dieser Pflichtversicherung befreien lassen und erhalten dann von der Künstlersozialkasse einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Wer als Privat-Versicherter innerhalb eines Abrechnungsjahres keine Leistungen bei der Kasse abrechnet, kann von der Beitragsrückerstattung Gebrauch machen. Diese Rückerstattung erhält der Versicherte im darauffolgenden Jahr. Sie beträgt je nach Versicherungsvertrag zwei bis vier monatliche Beiträge.
12. April